Ein Rückschlag für den Verfassungsprozess, aber nicht sein Ende
Erklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder zum Ausgang des französischen Referendums über die Europäische Verfassung am 29. Mai 2005.
Ich bedaure den Ausgang des Referendums in Frankreich sehr. Gleichwohl müssen wir dieses Votum respektieren. Die Gründe, die im einzelnen dazu geführt haben, werden nun genau zu analysieren sein. Ich gehe davon aus, dass sich auch die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union auf ihrem Treffen am 16. / 17. Juni hierüber austauschen werden.
Der Ausgang des Referendums ist ein Rückschlag für den Verfassungsprozess, aber nicht sein Ende. Er ist auch nicht das Ende der deutsch-französischen Partnerschaft in und für Europa. Diese Einschätzung teilt auch der französische Staatspräsident Jacques Chirac, mit dem ich bereits telefoniert habe.
Der Ratifikationsprozess in den Mitgliedstaaten muss weitergehen. Bisher haben bereits neun Mitgliedstaaten die Verfassung ratifiziert, darunter auch Deutschland. Bundestag und Bundesrat haben im Mai mit überwältigender Mehrheit für die Verfassung gestimmt. Wir wollen die Verfassung, weil wir ein demokratisches, soziales und starkes Europa wollen. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.